Town & Country-Verbrauchertipp

„Lastenzuschuss“ hilft Hauseigentümern bei finanziellen Problemen Entlastung bei Darlehenstilgung, Zinszahlungen, Versicherungsbeiträgen und Heizkosten. (Behringen, 27. Januar 2014) Oft haben Mieter, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, Anspruch auf Wohngeld. Gleiches gilt übrigens auch für Hauseigentümer. Mit dem Unterschied, dass die finanzielle Hilfe vom Staat hier „Lastenzuschuss“ heißt. Wichtigste Voraussetzung: Der Hauseigentümer und seine Familie müssen das Heim selbst bewohnen. Rechtliche Grundlage für beide – das Wohngeld, das oft auch „Mietzuschuss“ genannt wird, und den Lastenzuschuss – ist § 1 Wohngeldgesetz (WoGG). Grundsätzlich gilt: „Anspruch auf Lastenzuschuss besteht, sobald ein Hauseigentümer und seine Familie finanziell nicht mehr in der Lage sind, die Wohnkosten zu bestreiten“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter. Lastenzuschussfähig, so der Fachbegriff, sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Eigenheim anfallen. Die Details: Mithilfe des Lastenzuschusses kann sich der Staat an den Ausgaben für Zins und Tilgung eines Hypotheken-Darlehens beteiligen. Voraussetzung: Mit dem Kredit wird der Bau, der Kauf oder die Sanierung bzw. Modernisierung eines selbst genutzten Eigenheims finanziert. Zuschussfähig sind auch die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die im Zusammenhang mit einem Eigenheim anfallen. Auch die finanzielle Belastung einer Hauseigentümer-Familie durch Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben kann durch den Lastenzuschuss gemildert werden. Gleiches gilt für die Eigenheim-typischen Versicherungen, insbesondere die Wohngebäudeversicherung. Schließlich kann ebenso der finanzielle Druck, der aus den stetig steigenden Heizkosten resultiert, durch den Lastenzuschuss verringert werden. „Nicht allein wer sein...

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