Noch nie wurden in Deutschland so viele Häuser gebaut oder gekauft wie derzeit. Das liegt nicht nur am allgemein niedrigen Zinsniveau, sondern auch am staatlich gezahlten Baukindergeld. Laut Auskunft der Bundesregierung ist bis jetzt fast ein Drittel des zur Verfügung gestellten Betrages von insgesamt rund 10 Milliarden Euro aufgebraucht. Wie auch Sie vom Baukindergeld profitieren können, erfahren Sie hier.

Seit dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende mit kleinem und mittlerem Einkommen Baukindergeld für den Bau oder Kauf einer Immobilie beantragen. Das Baukindergeld ist eine staatliche Leistung der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die nicht zurückgezahlt werden muss. Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, werden zehn Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr ausgezahlt, also insgesamt 12.000 Euro pro Kind. Für zwei Kinder dementsprechend 24.000 Euro, bei drei Kindern summiert sich die Förderung auf 36.000 Euro usw. Ausnahme: Bayern. Aufgrund der extrem hohen Immobilien- und Baupreise fördert der Staat Häuslebauer hier sogar mit 1.500 Euro pro Kind und Jahr.

Wird die Immobilie vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist verkauft oder vermietet, endet die Förderung vorzeitig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Baukindergeld und es wird nur so lange bezahlt, wie die bewilligten Mittel reichen.

Wer bekommt Baukindergeld?

Leider ist nicht jeder berechtigt, Baukindergeld zu empfangen. Es kommt neben der Anzahl der Kinder im Haushalt unter anderem auch auf das Einkommen an. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um als Familie oder Alleinerziehende Aussicht auf die Förderung zu haben:

  • Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben, das kindergeldberechtigt ist
  • Der Kaufvertrag für die Immobilie oder die Baugenehmigung darf nicht vor dem 1. Januar 2018 und nicht nach dem 31.12.2020 unterschrieben worden sein.
  • Das neue Haus oder die Wohnung muss Ihre einzige Wohnimmobilie sein.
  • Bei einer Familie (oder Alleinerziehendem) mit einem Kind darf das gesamte Haushaltseinkommen pro Jahr nicht höher als 90.000 Euro sein. Für jedes weitere Kind darf es 15.000 Euro höher liegen.
  • Das neue Eigenheim oder die Eigentumswohnung muss sich in Deutschland befinden.
  • Wer vor der Antragstellung bereits Immobilien besitzt oder besessen hat (gekauft, gebaut, geerbt, geschenkt …), bekommt keine Förderung.
  • Das Haus oder die Wohnung muss mindestens so viel kosten, wie die Höhe des Baukindergeldes beträgt.

Achtung: Die Höhe des Baukindergeldes richtet sich auch nach der Familiensituation am Tag der Antragstellung. Beispiel: Wird eines der Kinder nach der Antragstellung volljährig, ist das volle Baukindergeld förderwürdig. Kommt ein Kind erst nach der Antragstellung zur Welt, gibt es dafür kein Baukindergeld.

So beantragen Sie Ihr Baukindergeld

Zunächst müssen Sie mit der gesamten Familie in den neuen vier Wänden wohnen und dort gemeldet sein. Spätestens drei Monate nach dem Einzug können Sie sich online im KfW-Zuschussportal registrieren.

Nachdem Sie dann den Online-Antrag vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine Aufforderung, Ihre Identität nachzuweisen. Das können Sie beispielsweise per Video- oder mit dem Postident-Verfahren tun. Im nächsten Schritt laden Sie notwendige Nachweise wie Meldebestätigung, Grundbuchauszug und Einkommenssteuerbescheide hoch.

Baukindergeld statistisch

Nach Angaben der KfW wurden in Sachen Baukindergeld bis jetzt folgende Zahlen ermittelt:

  • 65 Prozent der Antragsteller haben Kinder im Vorschulalter.
  • Mehr als jede dritte Familie hat Kinder unter drei Jahren.
  • In der Regel sind die Antragsteller zwischen 25 und 40 Jahre alt.
  • Bei 60 Prozent der Antragsteller beträgt das Haushaltseinkommen höchstens 40.000 Euro im Jahr.
  • 16 Prozent der Förderungen werden in Großstädten beantragt.
  • 44 Prozent beantragen das Baukindergeld für Immobilien in weiteren städtischen Gebieten.
  • 40 Prozent erwerben Immobilien in ländlicheren Gebieten.
  • Rund 25 Prozent der Anträge beziehen sich auf Neubauten