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Die Bauabnahme bringt auch rechtliche Veränderungen für den Hauseigentümer. Deshalb sollte die Bauabnahme von allen Beteiligten gut vorbereitet werden. Qualitativ hochwertig arbeitende Baupartner tragen von Beginn an Sorge dafür, dass die Bauabnahme weitestgehend stressfrei verläuft.

„Für Bauherrenfamilien hat die Übergabe ihres Massivhauses nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Bedeutung“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter. Unter emotionalen Gesichtspunkten sei die Übergabe gleichbedeutend mit Unabhängigkeit und deutlich mehr Lebensqualität als zuvor in einer Mietwohnung.

Rechtlich gesehen bedeutet eine Bauabnahme, dass nun endgültig sämtliche (auch theoretischen) Gefahren und Risiken auf den Bauherrn und Eigentümer übergehen. Folge: „Der Eigentümer muss sein Haus, in der Regel über eine Wohngebäudeversicherung, gegen Gefahren wie Wasser, Sturm und Brand selbst versichern. Vor der Bauabnahme ist dies Sache des Baupartners“, fügt Town & Country-Gründer Jürgen Dawo hinzu.

Rechtsgrundlagen bei der Bauabnahme

Rechtliche Grundlage für die Bauabnahme ist § 640 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser besagt im Wesentlichen, dass der Auftraggeber, also die Bauherrenfamilie, ihr Eigenheim nach Fertigstellung, somit nachdem der Baupartner seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, abnehmen muss.  Welche Verpflichtungen dies sind, ist im Bauvertrag geregelt. Ihm ist deshalb zu entnehmen, wann das Massivhaus fertiggestellt und somit bezugsfertig ist.

Letztlich geht es bei der Bauabnahme darum, das Massivhaus im Hinblick auf vorhandene Mängel, die der Fertigstellung und folglich der Bezugsfertigkeit entgegenstehen, zu überprüfen. Bei gravierenden Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern, bei unwesentlichen Mängeln nicht. Auch dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Ärger bei der Bauabnahme vermeiden

„Durch die qualitativ hochwertige Bauausführung eines seriösen Baupartners lassen sich gravierende Mängel, die die Bauabnahme verhindern, in der Regel vermeiden“, ist Jürgen Dawo überzeugt. Als führender Massivhausanbieter in Deutschland sorge Town & Country Haus durch die Einbindung externer Fachleute bereits während der Bauphase dafür, dass das Eigenheim möglichst mängelfrei übergeben werden kann. Dafür steht der in der Hausbaubranche einzigartige Hausbau-Schutzbrief. Dessen Leistungen sind im Kaufpreis eines Town & Country Hauses enthalten.

Ein wesentlicher Bestandteil des „Hausbau-Schutzbriefes“ ist die Endkontrolle des Hauses vor der abschließenden Übergabe bzw. Bauabnahme durch einen unabhängigen Baugutachter. Hier arbeitet Town & Country Haus mit der unabhängigen Sachverständigen-Organisation „Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e. V.“ (VQC) und der Dekra zusammen.

Branchenweit einzigartig ist auch die 4-fache Baufertigstellungs-Bürgschaft im „Hausbau-Schutzbrief“ von Town & Country Haus. Mit dieser Bürgschaft, die zwanzig Prozent des Kaufpreises beträgt und somit viermal so hoch ist wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, garantiert Deutschlands führender Massivhaushersteller die Fertigstellung des Hauses zum vereinbarten Preis.

„Nach menschlichem Ermessen kann es hier keine bösen finanziellen Überraschungen für die Bauherrenfamilie geben“, ist Jürgen Dawo überzeugt.

Wichtig: Mit der Bauabnahme bzw. der Übergabe des Massivhauses beginnt die sogenannte Gewährleistungsfrist. Diese beträgt laut gesetzlicher Vorgabe fünf Jahre. Bedeutung: Der Baupartner muss in dieser Zeit auftretende Mängel, die der Gewährleistung unterliegen, auf eigene Kosten beseitigen. „Auch in dieser Hinsicht bietet Town & Country Haus dem Bauherrn eine branchenweit einzigartige Sicherheit“, sagt Jürgen Dawo. Denn im „Hausbau-Schutzbrief“ ist ebenfalls eine Baugewährleistungs-Bürgschaft in Höhe von 75.000 Euro enthalten. Dank des sehr hohen Bürgschaftsbetrags haben Bauherrenfamilien auch nach dem Einzug weitest reichende Sicherheit. Dies werten Verbraucherorganisationen wie die „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierung e. V.“ in München übrigens als „vorbildlich“.