Report Bauen & Wohnen: Tipps für Bauherren und Hauseigentümer
Das aktuelle Stichwort: Bei Erschließung kein Kostenzuschlag für Hauseigentümer Grundstückseigentümer müssen sich an den Kosten für die Erschließung beteiligen. Wie viel Geld für welche Erschließungsmaßnahmen der Eigentümer zahlen muss, ist üblicherweise in entsprechenden Satzungen von Städten und Gemeinden geregelt. Da es dabei aber oft um vier- oder gar fünfstellige Eurobeträge geht, sind Meinungsverschiedenheiten und oft auch Streitigkeiten vor Gericht programmiert. Zwar gibt es an ihrer grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung praktisch nichts zu deuteln, doch sämtliche Forderungen ihrer Kommunalverwaltung müssen Grundstückseigentümer nicht akzeptieren. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 9 C 1.14 bis BVerwG 9 C 5.14). Der Fall: Bereits in den 1970er...
weiterlesen